Mietwertermittlung

Wir erstellen für Ihre Immobilien ausführliche außergerichtliche Mietwertgutachten sowie private überschlägige Mietwertermittlungen.

Jedes Haus- und Wohnungseigentümer ist bestrebt, seine Immobilie wirtschaftlich zu betreiben und eine angemessene Verzinsung zu erreichen. Die Rechtsgrundlage für die Erhöhungen des Mietzinses für nicht preisgebundenen Wohnraum sind §§ 557 ff. BGB. Die für die geplante Mieterhöhung vorliegenden Voraussetzungen richten sich im Wesentlichen nach deren Gründen:

  • vertragliche Vereinbarungen - Indexmiete (§ 557a BGB) oder Staffelmiete (§ 557b BGB)
  • Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§§ 558 ff. BGB)
  • Modernisierung (§ 559 BGB)
  • Veränderungen von Betriebskosten (§ 560 BGB).

Für die Ermittlung von Wohnraummieten gibt es keine Honorartabellen gemäß der Honorarverordnung HOAI, und die Honorierung kann hier frei vereinbart werden. Dabei kann die Abrechnung für private Auftraggeber zu günstigen Pauschalkonditionen erfolgen.

Mietwertexpertise

 Eine überschlägige private Mietwertermittlung kann als erste Orientierungshilfe bei außergerichtlichen Mietstreitigkeiten dienen.

Mietwertgutachten

Mietwertgutachten für außergerichtliche Miethöheauseinandersetzungen im Bereich Wohnungsmieten und Gewerberaummieten.

Immobilienbewertung

Zu Beginn jeder Immobilientransaktion, meistens bei Kauf, Verkauf oder Vermietung ist die Ermittlung des zu erzielenden oder zu zahlenden Preises notwendig. Dieser Preis ist von der Marktsituation sowie von den Objekteigenschaften abhängig.

Ein Spezialgebiet unserer Tätigkeit als Immobilienunternehmen ist die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten im privaten und gewerblichen Bereich. Mit unseren Fachwissen, Sachverstand, Objektivität, Wertermittlungsqualität und Fingerspitzengefühl stehen wir Ihnen dabei zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Bereich der Bewertung:

Objektbesichtigung

Objektbesichtigung ohne Wertaussage

Für Banken, Versicherungen, Bausparkassen sowie andere Unternehmen der Finanzdienstleistungs- und Immobilienbranche übernehmen wir die Dienstleistungen im Bereich von Immobilienbesichtigungen in Halle (Saale), Leipzig und Umgebung.

Bei einer Außenbesichtigung werden die allgemeinen Objektmerkmale und das Objektzustand von außen, sowie die Objektlage fotografiert und protokolliert.

Eine Außenbesichtigung ohne Wertaussage in Halle (Saale) bieten wir für einen Pauschalpreis von 79,- EUR an. Für die außerhalb von Halle liegenden Objekte werden noch die Fahrtkosten in Höhe von 0,30 EUR/km berechnet. Bei einer Entfernung von unserem Büro in Halle von mehr als 25 km ist noch die Zeitaufwandsentschädigung in Höhe von 49,- EUR/Stunde zu erstatten.

Bei einer Außen- und Innenbesichtigung werden die allgemeinen Objektmerkmale und das Objektzustand von außen und von innen, die Ausstattung und die Objektlage fotografiert und protokolliert.

Eine Außen- und Innenbesichtigung ohne Wertaussage in Halle (Saale) kostet ab 99,- EUR und hängt von der Objektgröße ab. Für die außerhalb von Halle liegenden Objekte werden noch die Fahrtkosten in Höhe von 0,30 EUR/km berechnet. Bei einer Entfernung von unserem Büro in Halle von mehr als 25 km ist noch die Zeitaufwandsentschädigung in Höhe von 49,- EUR/Stunde zu erstatten.

Wertexpertisen

Für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser (bis zu 4 Wohneinheiten) sowie für Eigentumswohnungen stellen wir Ihnen zum Pauschalpreis Wertexpertisen. Das Honorar hängt von dem Aufwand und der Entfernung von unserem Büro in Halle (Saale). Die Aufträge im Umkreis von 20 km werden ohne weitere Fahrkosten bearbeitet.

MINI-Wertexpertise

Kurzgutachten zur Ermittlung des überschlägigen Verkehrswertes einer Standardimmobilie ohne Ortsbesichtigung.

STANDARD-Wertexpertise

Kurzgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Standardimmobilie mit Ortsbesichtigung

BASIS-Wertexpertise

Kurzgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Gewerbeimmobilien

Wertgutachten

Verkehrswertgutachten mit individuell vereinbarten Art und Umfang:

  • für außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen,
  • als Verhandlungsgrundlage für allgemeine Immobilientransaktionen,
  • als Entscheidungsgrundlage für den Immobilienkauf oder Immobilienverkauf.

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