Mietwertermittlung

Wir erstellen für Ihre Immobilien ausführliche außergerichtliche Mietwertgutachten sowie private überschlägige Mietwertermittlungen.

Jedes Haus- und Wohnungseigentümer ist bestrebt, seine Immobilie wirtschaftlich zu betreiben und eine angemessene Verzinsung zu erreichen. Die Rechtsgrundlage für die Erhöhungen des Mietzinses für nicht preisgebundenen Wohnraum sind §§ 557 ff. BGB. Die für die geplante Mieterhöhung vorliegenden Voraussetzungen richten sich im Wesentlichen nach deren Gründen:

  • vertragliche Vereinbarungen - Indexmiete (§ 557a BGB) oder Staffelmiete (§ 557b BGB)
  • Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§§ 558 ff. BGB)
  • Modernisierung (§ 559 BGB)
  • Veränderungen von Betriebskosten (§ 560 BGB).

Für die Ermittlung von Wohnraummieten gibt es keine Honorartabellen gemäß der Honorarverordnung HOAI, und die Honorierung kann hier frei vereinbart werden. Dabei kann die Abrechnung für private Auftraggeber zu günstigen Pauschalkonditionen erfolgen.

Mietwertexpertise

 Eine überschlägige private Mietwertermittlung kann als erste Orientierungshilfe bei außergerichtlichen Mietstreitigkeiten dienen.

Mietwertgutachten

Mietwertgutachten für außergerichtliche Miethöheauseinandersetzungen im Bereich Wohnungsmieten und Gewerberaummieten.